Auszug aus der Satzung

 

  • 1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung

(1) Die Stiftung führt den Namen „Ursula Lachnit-Fixson Stiftung“.

(2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin.

  • 2 Stiftungszweck

(1) Die Stiftung will die im Jahre 1988 gegründete Stiftung „Neue Synagoge Berlin – Centrum Judaicum“ bei ihrer Tätigkeit ergänzen und unterstützen. Sie hat den Zweck

  1. a) das Wirken jüdischer Menschen in der deutschen Geschichte zu würdigen und ihre wissenschaftlichen und kulturellen Leistungen als Teil des deutschen kulturellen Erbes zu pflegen und zu bewahren,
  2. b) die Integration jüdischer Bürger in Deutschland, insbesondere in Berlin, zu fördern,
  3. c) dem Andenken an die jüdischen Menschen in der Zeit nationalsozialistischer Verfolgung zu dienen sowie
  4. d) die „Stiftung Neue Synagoge Berlin – Centrum Judaicum“ bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach Buchstaben a und c zu fördern.

(2) Dieser Zweck soll verwirklicht werden insbesondere

  1. a) durch Stipendien, Reisekostenzuschüsse und ähnliche Zuwendungen, im Ausnahmefall auch Druckkostenzuschüsse, zu vergeben an junge Wissenschaftler namentlich der Geistes- und der Naturwissenschaften, und zwar insbesondere für Arbeiten zur Geschichte der Berliner Juden und für Arbeiten, die der Integration jüdischer Bürger dienen. Ferner
  2. b) durch finanzielle Zuwendungen an die „Stiftung Neue Synagoge Berlin – Centrum Judaicum“ im Falle von Abs. 1 Buchstabe d.
  • 3 Gemeinnützigkeit

(1) Die Stiftung verfolgt steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung. Sie verfolgt die gemeinnützigen Zwecke in selbstloser Absicht ausschließlich und unmittelbar. Eigenwirtschaftliche Zwecke werden nicht verfolgt.

(2) Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.

(3) Die Mittel dürfen nur zu satzungsgemäßen Zwecken verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

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